Ihr Weg zu uns!
Unsere Rehabilitationsklinik ist eine nach § 30 GewO konzessionierte, für alle Kassen zugelassene, beihilfefähige Spezialeinrichtung nach § 7 der Niedersächsischen Beihilfeverordnung. Die Klinik DER FÜRSTENHOF ist anerkannt als gemischte Krankenanstalt, für Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung und Prävention (Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V) in Trägerschaft des Niedersächsischen Staatsbades Pyrmont Betriebsgesellschaft mbH.
Für Privatversicherte gilt: Gemäß § 4 Absatz 5 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen (MB/KK) muss vor Beginn der Behandlung eine Leistungszusage beantragt werden. Ohne eine vorherige schriftliche Zusage der privaten Krankenkasse besteht für diese keine Verpflichtung, die Kosten einer stationären klinischen Behandlung zu übernehmen.